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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

mehrwerq – Raum für Architekturkommunikation

Vertreten durch Tilmann Benjamin Grumbach . Architekt

I. Geltungsbereich

I.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Verträge zwischen der mehrwerq – Raum für Architekturkommunikation (im Folgenden "mehrwerq") und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn mehrwerq ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

I.2 Alle Vereinbarungen zwischen mehrwerq und dem Auftraggeber sind in schriftlicher Form festzuhalten. Dies gilt ebenfalls für Ergänzungen oder Änderungen bestehender Verträge.

I.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge, sofern sie erneut einbezogen werden.

 

 

II. Vergütung

II.1 Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz erhoben werden.

II.2 Bei umfangreichen Werken können bereits erbrachte Teilleistungen separat in Rechnung gestellt werden.

II.3 Wird ein Auftrag bis 7 Tage vor Beginn storniert, fällt eine Gebühr von 10 % des Auftragswerts an. Bei Stornierung innerhalb von 3 Tagen sind 30 % fällig. Zusätzlich werden nachweislich entstandene Kosten erstattet.

 

 

III. Haftung und Gewährleistung

III.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Maßnahmen zu prüfen. mehrwerq haftet nicht für Verstöße, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

III.2 mehrwerq haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

 

IV. Vertragsgrundlagen und Änderungen

IV.1 Grundlage des Vertrags sind die Werkvereinbarung und deren Anlagen sowie das Briefing des Auftraggebers. Mündliche Absprachen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

IV.2 Anpassungen oder Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Eventuelle Mehrkosten hieraus trägt der Auftraggeber.

IV.3 In Fällen höherer Gewalt kann mehrwerq das Werk verzögern, bis die Beeinträchtigung beendet ist. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

 

V. Geheimhaltung

V.1 mehrwerq verpflichtet sich, alle geschäftlichen und technischen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt zeitlich unbegrenzt bestehen. In Fällen höherer Gewalt ist mehrwerq berechtigt, die Leistungserbringung für die Dauer der Beeinträchtigung auszusetzen. Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn mehrwerq das Ereignis zu vertreten hat. Die Geheimhaltungspflicht gilt für 5 Jahre nach Vertragsende.

 

 

VI. Urheber- und Nutzungsrechte

VI.1 Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber einfache Nutzungsrechte an den von mehrwerq erstellten Arbeiten. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung.

VI.2 Die erbrachten Leistungen von mehrwerq sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Veränderung oder Nachahmung ist untersagt. Verstößt der Auftraggeber dagegen, werden 100% der üblichen Lizenzgebühr fällig.

VI.3 mehrwerq darf die erstellten Werke für Eigenwerbung nutzen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

 

VII. Zusatzleistungen

VII.1 Nicht vorhergesehener Mehraufwand wird gesondert berechnet und muss vorher mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.

 

 

VIII. Leistungen Dritter

VIII.1 Von mehrwerq beauftragte Dritte gelten als Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber darf diese innerhalb von 12 Monaten nicht für identische Leistungen beauftragen, sofern dadurch der Wettbewerb nicht unangemessen eingeschränkt wird.

 

 

IX. Verwertungsgesellschaften

IX.1 Der Auftraggeber ist selbst für die Zahlung von Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) verantwortlich. Sollte mehrwerq solche Kosten vorstrecken, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.

 

 

X. Pflichten des Auftraggebers

X.1 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Unterlagen und Daten rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

X.2 Die Vergabe von Unteraufträgen an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Abstimmung mit mehrwerq.

 

 

XI. Datenspeicherung

 

XI.1 Originaldaten verbleiben bei mehrwerq. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber Kopien der wesentlichen Unterlagen gegen Kostenerstattung. 

XI.2 Digitale Daten werden bis zu zwei Jahre gespeichert, jedoch ohne Garantie auf dauerhafte Lesbarkeit oder Verfügbarkeit. Hinweis auf DSGVO und Verpflichtung zur sicheren Löschung von Daten. Daten werden gemäß DSGVO gespeichert und auf Anfrage des Auftraggebers gelöscht.

 

 

XII. Media-Planung und -Durchführung

 

XII.1 mehrwerq erbringt Media-Dienstleistungen nach bestem Wissen, Ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg kann nicht garantiert werden.

XIII. Streitbeilegung

XIII.1 Die Parteien verpflichten sich, zunächst eine Mediation anzustreben. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

 

 

XIV. Schlussbestimmungen​

 

XIV.1 Für alle Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dresden, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

XIV.2 Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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